Selbstreflexion über Deportation Alarm

Wie ihr wahrscheinlich wisst, nutzt Deportation Alarm seit November 2020 flightradar, um Sammelabschiebeflüge zu verfolgen – so können wir überprüfen, ob Charterflüge, vor denen gewarnt wurde, tatsächlich stattgefunden haben oder nicht. Und um zu sehen, welche Warnungen wir verpasst haben. Hier könnt ihr nachlesen, welche Charter-Abschiebungen wir verfolgen konnten.

Letzten Monat wurde die Kleine Anfrage „Abschiebungen 2020“ veröffentlicht. Anhand der Kleinen Anfrage konnten wir überprüfen, wie exakt unser Abschiebungstracking für November und Dezember 2020 funktioniert hat.

1. Analyse der offiziellen Zahlen der Abschiebungen 2020
2. Reflexion über das Flightradar-Tracking von Deportation Alarm
3. Anleitung zum Deportation-Tracking

1. Analyse der offiziellen Zahlen der Abschiebungen 2020

Im Jahr 2020 gab es 10.800 Abschiebungen. Dass diese Zahl niedriger ist als in den Vorjahren, bedeutet nichts, wenn wir uns daran erinnern, dass Deutschland während einer Pandemie und monatelanger bundesweiter Lockdowns 10.800 Menschen abgeschoben hat!

Aus diesem jährlichen Dokument (Kleine Anfrage) geht normalerweise hervor, welche Fluggesellschaften für Abschiebungen genutzt werden. In diesem Jahr hatte die Regierung beschlossen, die Namen der Fluggesellschaften geheim zu halten, mit der Begründung, dass ihre Bekanntgabe das öffentliche Ansehen der Fluggesellschaften schädigen würde. Wir können uns vorstellen, dass unsere Kampagne Lufthansa #abschiebefrei etwas mit dieser Zensur zu tun haben könnte.

Neben Einzelabschiebungen auf kommerziellen Passagierflügen gab es im Jahr 2020 auch 112 Sammelabschiebungen. Abgesehen von einer Pause im April/Mai 2020 wurden diese Flüge normal weitergeführt.

2. Reflexion über das Flightradar-Tracking von Deportation Alarm

Im November 2020 haben wir begonnen, „flightradar“ für Abschiebe-Charterflüge zu verfolgen. Die offiziellen Zahlen zeigen 32 Charter-Abschiebungen im November und Dezember 2020. Unser flightradar-Tracking listet 29 auf. Demnach haben wir 3 Flüge verpasst: 2 in den Libanon und 1 in die Türkei.

Es gab 7 Flüge, die wir nachverfolgt haben und die nicht in den Zahlen der „Kleinen Anfrage“ aufgeführt sind:

– 5 davon waren Flüge vom Flughafen Karlsruhe Baden-Baden. Auf Nachfrage stellten die staatlichen Stellen klar, dass die veröffentlichten Zahlen nur Abschiebungen mit Bundespolizei an Bord betreffen und nicht solche, die nur von einem einzelnen Bundesland organisiert werden. Charterflüge ab Karlsruhe Baden-Baden sind gut dokumentiert, wie z.B. der Flug vom 9.12.2020. Wir werden weiterhin Abschiebungen aus Karlsruhe Baden-Baden veröffentlichen.

– Die 2 weiteren Flüge, die wir aufgelistet haben und die nicht in den offiziellen Zahlen auftauchten, waren die Abschiebeflüge am 12.11.2020 nach Nigeria und am 21.12.2020 nach Ghana. Auch hier vertrauen wir unserer eigenen Nachverfolgung mehr als den bereitgestellten Informationen vom Staat. Für den Abschiebeflug am 21.12. nach Ghana liegt uns sogar ein Gerichtsdokument vor, das diesen Abschiebeflug ankündigt. Diese beiden Flüge folgten exakt dem gleichen Muster wie die monatlichen Charter-Abschiebungen nach Ghana und Nigeria – auch mit den gleichen Charterfluggesellschaften. Daher sind wir uns ziemlich sicher, dass diese Abschiebeflüge stattgefunden haben und weisen die Behauptung des Staates zurück, dass sie nicht stattgefunden haben.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass unser Tracking von „flightradar“ genau genug ist, um damit fortzufahren. Außerdem untergräbt es den Versuch des Staates, zu zensieren, welche Unternehmen von diesen Charter-Abschiebungen profitieren, da wir mit Hilfe des Flightradar-Tracking ihre Namen veröffentlichen können.

3. Anleitung zum Deportation-Tracking

Jede Person kann diese Flüge verfolgen. „Flightradar“ ist eine öffentliche Informationquelle. Hier ist unsere Anleitung, wie ihr selbst Abschiebe-Charterflüge verfolgen könnt.